Ausstellungsordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstellungsordnung des United Bulldogg Friends all Breed e.V.

 

  1 Allgemeines

Rassehunde – Ausstellungen im Sinne dieser Ordnung sind vom United Bulldogg Friends all Breeds e.V, veranstaltete Rassehunde – Ausstellungen.

 

Es sind öffentliche Veranstaltungen. Sie dienen dazu, Rassehunde hinsichtlich ihres Phänotyps im Vergleich zum bestehenden Rassestandard zu bewerten.

 

Sie vermitteln eine Übersicht über den Stand der Zucht der entsprechenden Hunderasse.

 

Sie dient informatorischen Zwecken für die breite Öffentlichkeit und der Kommunikation von Hundehaltern und Hundezüchtern untereinander.

 

  2  Zulassung von Rassehunden zur Ausstellung

Zugelassen sind nur Rassehunde, die dem international bestehenden Standard entsprechen und . Alle vorgestellten Rassehunde müssen in einem optisch einwandfreiem Zustand sein und gesund.

Weiter zugelassen sind Hunde ohne Papiere , Mischlinge sowie Hybridrassen. Auch diese müssen sich in einem optisch gesunden Zustand befinden.

Eine Identitätsprüfung findet per Auslesung des Transponderchips statt.

 

Es besteht Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde an Ohren und Rute, sowohl für Hunde aus dem Inland und dem Ausland.

 

Ausnahme bildet ein tierärztliches Attest für kupierte Ruten, was aus zwingenden Gründen unumgänglich war. Eine weitere Ausnahme sind Rassehunde mit nachgewiesener jagdlicher Verwendung.

Bissige, kranke, mit Ektoparasiten befallene Hunde dürfen das Ausstellungsgelände / Bewertungsringe nicht betreten. Das Gleiche gilt für sichtbar trächtige Hündinnen und säugende Hündinnen.

 

Wer sich dieser Festlegung widersetzt, haftet für daraus entstehende Folgen für andere Aussteller und Hunde.

 

Läufige Hündinnen dürfen nach Bekanntgabe bei der Anmeldung in der Ausstellungsleitung ausgestellt werden. Sie erhalten jedoch eine zeitlich und / oder örtlich veränderte Bewertung.

 

3 Zulassung von Ausstellern

Richter, Richteranwärter und Ringhelfer oder mit ihnen in Hausgemeinschaft lebende Personen können eigene Hunde der entsprechenden Rasse, für die sie am Ausstellungstag tätig sind, nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Geschäftsleitung ausstellen.

 

Sie dürfen diese Hunde nicht selbst vorführen, nicht richten und dürfen sich nicht im Ring aufhalten.

 

 

 

Personen, die durch Beschluss des UBFB e.V. von allen Veranstaltungen ausgeschlossen sind, ist die Teilnahme an Ausstellungen ebenfalls untersagt.

 

Kommerzielle Hundehändler dürfen an Ausstellungen des UBFB e.V. nicht teilnehmen.

 

4 Anmeldung

Zur Meldung eines Rassehundes zu einer Ausstellung ist nur der Eigentümer des Hundes berechtigt. Eine Vertretung am Ausstellungstag ist möglich.

 

Die Anmeldung erfolgt unter dem im Zuchtbuch eingetragenen Namen, Wurftag, Rasse und Zuchtbuchnummer. Mit der Anmeldung seines Hundes verpflichtet sich der Eigentümer zur Zahlung der Meldegebühr.

 

Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die Ausstellungsordnung verbindlich an.

 

Der Eigentümer kann den Hund selbst oder von einer beauftragten Person, der die Gepflogenheiten im Ring vertraut sind, ausstellen.

Ein Zurückziehen der Anmeldung ist bis zum dritten Tag vor der Ausstellung in schriftlicher Form möglich, nicht per Mail. Der UBFB e.V. behält sich jedoch das Recht vor, einen prozentualen Anteil von 70 % der Meldegebühr als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

 

 

Werden Ausstellungshunde aus gesundheitlichen Gründen von der Ausstellung zurück gezogen, muss einen Tag nach der Ausstellung ein tierärztliches Attest bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, ansonsten wird die Meldegebühr in voller Höhe einbehalten. Der UBFB e.V. behält es sich jedoch das Recht vor, einen prozentualen Anteil von 50 % der Meldegebühr als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

 

5 Meldegelder

Das Meldegeld für Ausstellungen des UBFB e.V. wird von diesem festgelegt, mit der Einladung bekannt gegeben und muss auf das Bankkonto des UBFB e.V. überwiesen werden.

 

 Nachmeldungen am Tag der Ausstellung sind möglich. Die Meldegebühr incl. eines Nachmeldeaufschlages, der vom Verein festgelegt wird, müssen sofort in bar entrichtet werden.

6 Haftung / Versicherungen

Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden incl. Personenschaden, die durch ihre Hunde verursacht werden.

 

7 Pflichten der Aussteller

Die Aussteller oder Vorführer der Rassehunde erkennen die Formbewertungen und Platzierungen, die durch den Zuchtrichter vergeben werden an. Sie sind unanfechtbar.

 

Kritik an der Bewertung und Platzierung, Beleidigungen des Zuchtrichters und öffentliche Kritik an der Arbeit des Zuchtrichters sind unzulässig.

 

Die Aussteller / Vorführer sind für das rechtzeitige Vorstellen der Hunde im Ring selbst verantwortlich.Bitte beachten Sie in welcher Klasse Ihr Hund gemeldet ist und folgen Sie dem Aufruf des Richters wenn Ihr Hund aufgerufen wird.Sollte der Richter Ihre Startnummer mehrmals aufrufen und Sie erscheinen mit Ihrem Hund nicht wird der Hund später nicht mehr gewertet.

 

Die zugewiesenen Startnummern / Katalognummern sind deutlich sichtbar durch die Person, die den Hund vorführt, zu tragen.

 

Die Startnummern/ Katalognummern sind während der gesamten Veranstaltung zu tragen. Dies gilt auch für das Verlassen des Ausstellungsgeländes/Gebäudes und ein Wiederbetreten.

 

„Double Handling“ kann zum Ausschluss des Hundes von der Ausstellung führen, wenn dadurch die Beurteilungsvorgänge durch den amtierenden Richter erschwert werden.Sicherlich wird Ihnen ein anderer Aussteller gern zur Hand gehen.

 

Die vorgestellten Hunde sind mit passenden Showleinen für eine Ausstellung, zu versehen. Hunde – Brustgeschirre und Stachelhalsbänder sind auf einer Ausstellung im Ring untersagt.

Der Aussteller sollte mit passender Kleidung, nicht in Sonntag Wohlfühlsachen  den Hund vorführen.

 

Die Vorführung der Hunde soll in einer natürlichen Körperhaltung des Hundes erfolgen.

 

Auf Aufforderung des Zuchtrichters ist durch den Aussteller das Gebiss des Hundes zu zeigen. Ein Kontakt zwischen Zuchtrichter und zu beurteilendem Hund muss möglich sein.

Hunde die sich durch den Zuchtrichter nicht anfassen lassenerhalten keine Bewertung.Hunde die aggressiv gegenüber dem Zuchtrichter oder deren Helfer auffallenwerden dem Ring verwiesen und erhalten keine Bewertung.

Ebenso haben Aussteller dafür zu sorgen ,das ihr Hund während des Laufens im Ring mit mehreren Hunden, dem vor ihm laufendem Hund nicht negativ auftritt.

Allgemein negativ auffallende Hunde während der Ausstellung können von der Ausstellung ausgeschlossen werden.

Bitte überlegen Sie vor der Meldung ob Ihr Hund für eine Ausstellung geschaffen ist.

 

8 Rechte der Aussteller

Formelle Beanstandungen sowie Vorschläge, die die Durchführung der Ausstellung betreffen, oder an der Bewertung des Hundes sind dem UBFB e.V. schriftlich zur Kenntnis zu geben.

Ergeben sich bei einer Doppeltitelshow bei einen Hund zwei sehr voneinander unterschiedliche Formwertnoten , darf der Hund nochmals von beiden Zuchtrichter zusammen bewertet werden.Dies erfolgt stillschweigend und mit Einvernehmen des Vorstandes des UBFB e.V. Diese Formwertnote ist dann bindend und vom Aussteller zu akzeptieren.

 

 

 

9 Hausrecht

Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechts. Er ist berechtigt, gegen Personen, die einen geordneten Ablauf der Veranstaltungen stören oder die sich entgegen der Ausstellungs-ordnung verhalten, ein Hausverbot auszusprechen.

 

Den Anweisungen der Ausstellungsleitung und der durch sie Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Es besteht ein generelles Rauchverbot in Ausstellungsräumen bzw. Gebäuden

 

10 Aufenthalt im Ring

Zugelassen sind: der Zuchtrichter, eventuell Zuchtrichter-Anwärter, Ringhelfer / Schreibkraft und die entsprechenden Hundeführer mit ihren gemeldeten Hunden. Der Leiter /Leiterin der Ausstellung hat das Recht, jeden Ring ebenfalls zu betreten, wenn es die Notwendigkeit erfordert.

 

11 Zulassung von Zuchtrichtern

Auf allen Rassehunde – Ausstellungen des UBFB e.V.dürfen nur zugelassene Zuchtrichter eingesetzt werden.

 

Wenn es sich aus zwingenden Gründen erforderlich macht, eingeplante Zuchtrichter noch vor Beginn der Ausstellung umzubesetzen, so wird dies durch die Ausstellungsleitung vorgenommen und bekannt gegeben

 

 

12 Pflichten des Zuchtrichters

Es sind dürfen nur Hunde gerichtet werden die zur Ausstellung des UBFB e.V. gemeldet sind.

 

Für jeden zu beurteilenden Hund gibt es einen Richterbericht. Dieser wird vom Zuchtrichter ausgefüllt und unterschrieben.Fragen seitens des Aussteller zur Bewertung des Hundes sind mit Fachwissen verständlich für den Aussteller zu beantworten

 

Der Zuchtrichter kann die Identität des vorgestellten Hundes über das Identifikationsmerkmal (Tätowierung oder Chip) überprüfen.

Nach der Platzierung der Hunde im Ring ist jeder Hund mit einem kurzen Worturteil zu beschreiben

 

13 Einlass

Der Einlass für Aussteller mit ihren Hunden zur Rassehundeausstellung ist kostenlos.Impfausweis zur Kontrolle ist vorzuweisen.

Bis zum Beginn des Richtens stehen dem Aussteller die Ringe für das Ringtraining zur Verfügung.

 

14 Reihenfolge des Richtens

Das Richten erfolgt nach Rassen und eventuell Farbschlägen getrennt nach Rüden und Hündinnen in den angegebenen Altersklassen.

Starten tut die Baby Klasse vom Alter her begonnen.Änderungen im Ablauf behält sich der UBFB e.V. vor.

Abweichungen von dieser Regel entscheidet der jeweilige Zuchtrichter  im Ring.

 

15 Ordnungsbestimmungen

Verstöße gegen diese Ausstellungsordnung können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden.
Folgende Maßnahmen sind möglich:

- Verwarnung
- Aberkennung von Titeln und Anwartschaften
- Erteilung eines befristeten Ausstellungsverbotes
- Erteilung eines unbefristeten Ausstellungsverbotes


Ausschlaggebend für die Art der Maßnahme ist die Schwere und/oder Wiederholung von Verstößen. Davon betroffen sind Eigentümer, Aussteller oder Vorführer.
Zu den Verstößen gehören u.a.:

- Störung des geordneten Ablaufs bei Ausstellungen
- Zuwiderhandlungen bei Anweisungen der Ausstellungsleitung / des Richters
- unberechtigter Aufenthalt im Ring
- Einbringen eines nicht zugelassenen Hundes in das Ausstellungsobjekt
- Beleidigung sowie öffentliche Kritik des Richters

- Hetzerei Lästerei gegenüber Ausstellern
- wissentlich falsche Angaben bei der Anmeldung
- Veränderungen und Eingriffe am Hund oder deren Duldung; Täuschungsversuche, Verdeckung von      züchterischen Mängeln
- Nichtzahlung der Meldegebühren

 

Die Ausstellungen des UBFB e.V. laufen in der REGEL sehr harmonisch ab dies sollte in Zukunft auch so bleiben

Die Ahndungen bei derartigen Verstößen werden vom Vorstand des UBFB e.V. vorgenommen.

Gegen die Entscheidung kann binnen 14 Tage nach Beschlußper Einschreiben Beschwerde eingelegt werden.Widersprüche werden abgelehnt.

Beschlüsse sind nur für die Ausstellungen des UBFB e.V. gültig.

Wielange der Beschluß seine Gültigkeit hat beschließt der Vorstand

 

16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausstellungsordnung können durch den Vorstand des UBFB e.V.jeder Zeit vorgenommen werden.
Alle Veränderungen dieser Ordnung werden öffentlich gemacht und somit für jedes Mitglied zugänglich.

 

 

Stand März 2018

Geschäftstelle / Vorstand Anke Thiel