Zuchtordnung

United Bulldogg Friends all Breeds e.V-Zuchtordnung Stand 30.09.2016 

 

ZUCHTORDNUNG 

 

Der U.B.F.B.e.V. verpflichtet sich alle Rassehunde sowie alle Mischlinge sowie Hybridrassen ,nach besten Wissen und Gewissen ,mit fachlicher Kompetenz zu betreuen und beratend zur Seite zu stehen.Diese Zuchtordnung ist  Bestandteil der Satzung.
Ziel des U.B.F.B.e.V. ist,die Zucht der von ihm betreuten Rassen in ihrer äußeren
Gestalt und im Wesen, entsprechend dem jeweiligen Standard. 
Aufgabe des Züchters ist,die jeweiligen Rassen in ihrem Wesen ,Erscheinungsbild sowie ihrer Gesundheit zu festigen oder zu verbessern.
Der Züchter sollte auf Qualität achten und dies auch zum Ziel haben.
Mit Eintritt in den U.B.F.B.e.V. erkennt der Züchter die Zuchtordnung an und agiert auch in ihrem Sinne.
Verpflichtungen 
Rüden- und Hündinnenbesitzer haben vor dem Deckakt gegenseitig Einsicht in   die Zuchtpapiere sowie der Zuchttauglichkeit zu nehmen.
Neuzüchter verpflichten sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in den U.B.F.B.e.V.,sich für ein Seminar für Züchter anzumelden und dieses innerhalb von sechs Monaten zu absolvieren.Nachweise sind an das Zuchtbuchamt zu senden.
Jeder Züchter sollte um Weiterbildung in der Hundezucht bemüht sein,alle Nachweise werden an das Zuchtbuchamt gesendet . 
Weiterbildungen werden dazu führen ,das ein Züchter der bemüht ist sich zu entwickeln ,was seiner Zucht zu gute kommt,mit einer Prädikatszwingerurkunde ausgezeichnet wird.Dieser Züchter darf sich dann Prädikatszüchter nennen.Diese
Annerkennung ist gültig für zwei Jahre und darf auch gerne wieder erreicht werden.
Jeder Züchter verpflichtet sich die Anforderungen des Tierschutzgesetzes   mindestens einzuhalten,diese möglichst zu übertreffen und den Hunden die erforderliche Zuwendung zuteil werden zu lassen.Bei dem Verkauf von Welpen und älteren Hunden die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und die Hunde   nicht an Interessenten abzugeben,bei denen - aus welchem Grund auch immer   -   Bedenken bezüglich Haltung und Wohlergehen der Hunde bestehen. 
Weitere Verpflichtungen: einen Hund seines Zwingers vom Käufer zurückzunehmen, so weit dieser nicht in der Lage ist,den Hund ordnungsgemäß zu halten oder sich -aus welchem Grund auch immer-  von dem Tier trennen möchte. Aggressives Verhalten der Hunde nicht zu fördern und zu züchten,insbesondere Aggressionen gegenüber Menschen nicht in Kauf zu nehmen oder die Hunde gar hierzu anzuleiten. Das Ansehen unserer Hunde in der Öffentlichkeit durch das persönliche und das Auftreten seiner Hunde in jeder Situation positiv und   souverän zu repräsentieren.
Zuchttiere
Zur Zucht sind nur einwandfreie,rassetypische ,wesensfeste,gesunde Tiere zugelassen.
Zuchthündinnen 
Zuchthündinnen dürfen das mindestalter von 12 Monaten nicht unterschreiten und das höchstalter von 7 Jahren nicht überschreiten.Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen.
Zuchtrüden dürfen ab der Geschlechtsreife decken,Ein Mindestalter wird nicht vorgegeben sowie kein höchstalter,der Züchter sollte selber wissen wann er seine Zuchtrüden aus der Zucht nimmt.
Hündinnen und Rüden sollten ausschließlich nur mit nachweislich gesunden Tieren verpaart werden.
Zuchtausschließende Fehler sind
Gaumenspalten, Taubheit, Deformierungen, Wasserköpfen sowie Rassespezifische  Kranheiten
Die Zuchttauglichkeit ist nachzuweisen.
Hündinnen dürfen innerhalb von zwei Jahren dreimal belegt werden(nur nachweislich )wenn sie weniger wie drei Welpen geboren haben,darf in der Folge Hitze nochmals belegt werden.Dannach sollte die Hündin zwei Hitzen aussetzen.
Rüden sollten zwischen den Deckakten genug Abstand haben das sie sich gut erholen können.
Hybridverpaarungen
Vor einer Hybridverpaarung sollte dem Vorstand dargelegt werden warum man so eine Verpaarung für sinnvoll hält und was der Züchter sich davon verspricht. Genehmigt werden nur Hybridrassen die der Verbesserung der Rassen dienen.Oder man möchte eine eine komplett neue Rasse heraus züchten, dann bedarf dies auch eine Genehmigung vom Vorstand ,der sich mit seinen Vorstandsmitgliedern beraten wird und dies gemeinsam entscheiden.
Genehmigt sind momentan folgende Hybridrassen
- Frenchi Pug
- Maltipoo
- Labradoodle
- Goldendoodle
- Cockapoo
- Puggle

-Pomchi

-Chilonka
Die Welpen aus dieser Verpaarung erhalten auch ihre Ahnentafeln mit dem Vermerk Hybridrasse
Solche Verpaarungen sollten dazu dienen von zwei Unterschiedlichen Rassen die besten Merkmale hervor zu züchten.
 
Welpen
Nach der Geburt der Welpen sollte der Züchter seinen Wurf innerhalb von drei Tagen dem Zuchtwart/Zuchtbuchamt melden.
Welpen die nicht lebensfähig sind ,müssen von einem Tierarzt eingeschläfert werden.
Hat eine Hündin keine Milch oder ist sie bei der Geburt gestorben,sollte der Züchter sich entweder eine Ammenhündin besorgen ,oder die Welpen bestmöglich selbst mit der Flasche aufziehen. Dann hat der Züchter dafür Sorge zu tragen das die Welpen durch ihn geprägt werden oder die Welpen auch schon ander Hunde vom Rudel kennenlernen und sie von ihnen lernen.
Mit frühstens 8 Wochen wenn die Welpen gechipt sind erfolgt die Wurfabnahme durch den Zuchtwart, auch dann erst können die Ahnentafeln schriftlich mit der Wurfmeldung, dem Deckschein, der Ahnentafeln im Original von  der Mutter und 1x dem Papa in Kopie, sowie sämtliche vorhandene Untersuchungsergebnisse, Championatstitel,Sonderplatzierungen eingereicht werden.
Jeder Züchter ist verpflichtet seine Hunde zu kennzeichnen.Das heißt jeder Welpe wird gechipt und im Zuchtbuch des U.B.F.B.e.V. registriert. 
Zuchtwart
Der Zuchtwart hat jederzeit das Recht die Zuchtstätte unangemeldet zu überprüfen.
Der Zuchtwart ist auch jederzeit für Probleme oder Fragen den Züchtern beratend zur Verfügung. 
Zuchtbuchamt
Die Aufgabe des Zuchtbuchamtes ist, jeden Hund zu registrieren.es werden
Chipnummer, Zuchtbuchnummer, Geburtstag Names des Hundes, Wurfstärke, Farbe, Erbfehler, Zwingernummer. Die Zuchtbuchnummern werden fortlaufend beim U.B.F.B.e.V. geführt. 
Ahnentafeln
Die Ahnentafeln des U.B.F.B.e.V. sind identisch mit den Angaben die der Züchter dem Zuchtbuchamt einreicht, Der Züchter ist verpflichtet die Ahnentafel dem Käufer auszuhändigen. Bei Ableben des Hundes ist die Ahnentafel an das Zuchtbuchamt zurück zu senden. 
Verstöße
Jedes Mitglied im U.B.F.B.e.V. erkennt die Zuchtordnung mit dem Eintritt in den Verein an und handelt nach dessen Verordnung. Jedes Mitglied kann sich eine Zuchtordnung über den Postweg anfordern.
Handelt ein Mitglied gegen die Bestimmung der Zuchtordnung ,wird dies mit einer Abmahnung geahndet, bei weiteren Verstößen erfolgt die Kündigung des Mitglieds fristlos und ohne Angaben von Gründen.
Schlussbestimmung  
Jeder Züchter sollte bemüht um das Wohl des Hundes sein und seine Hunde nach dem Tierschutzgesetz zu behandeln.Zusammenarbeit unter den Züchtern zu fördern. Mobbing unter den Züchtern bedeutet sofortiger Ausschluss aus dem Verein
Unser Motto
Nur Gemeinsam können wir unsere Ziele zum Wohl des Hundes erreichen 
Stand 06.10.2016 U.B.F.B.e.V. der Vorstand